Für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb über unsere Gemeinschaft ist die Mitgliedschaft und ein formaler Antrag notwendig. Es erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Vorprüfung.
Diese ist Grundlage für die Herstellung des “Benehmens” (behördlicher Informationsaustausch). Die Überprüfung des Betriebes durch unseren Sachverständigen kann dann vor Ort (nach Terminvereinbarung) erfolgen.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht festgehalten. Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Zertifikatserteilung “Entsorgungsfachbetrieb”.